Die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung

Flexibel und leistungsstark  –  die Notversorgung und Notinstandsetzung unterstützt alle Einheiten im Einsatz 

Aufgaben:

Arbeiten (Wasser): „Arbeiten (Wasser)“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern im Uferbereich. Auch überflutete urbane Bereiche sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungsund Logistikmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.

Beleuchten (klein) (Beleuchtung einer Punkteinsatzstelle): „Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Leuchtmittel auszuleuchten.

Elektroarbeiten (Betrieb, leicht bis ca. 13 kVA): „Elektroarbeiten (Betrieb, leicht bis ca. 13 kVA)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern. Der Betrieb des Aggregates erfolgt im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt.

Elektroarbeiten (Betrieb, mittel ca. 50 kVA): „Elektroarbeiten (Betrieb, mittel ca. 50 kVA)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen fahrbaren Netzersatzanlagen im mittleren Leistungssegment von ca. 50 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt in unterschiedlichen Netzformen. Die Einspeisung in bestehende Netze erfolgt nur nach einer Trennung vom restlichen Stromnetz.

Pumparbeiten (mittel): „Pumparbeiten (mittel)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 5000 l / min. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen kombiniert. Die Anschlüsse bewegen sich dabei im Bereich B- und C-Storz. Die Fachgruppe führt auch die notwendige Ausstattung zur Ableitung des Wassers über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m mit.

Transportieren von Gefahrgütern (Land) leicht: „Transportieren von Gefahrgütern (Land) leicht“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg unterhalb der 1000-Punkte Grenze. Es sollen die Gefahrstoffe der eigenen Teileinheit oder die von anderen Teileinheiten transportiert werden. Hierzu nutzt sie die Transportkapazitäten der eigenen Teileinheit. Alle Transporte, die weiteren ADRRegelungen unterliegen, sind in dieser Aufgabe ausgeschlossen.

Transportieren von Gütern (Land): „Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form transportiert. Die Teileinheit verlädt sie in ihren Transportkomponenten und entlädt sie am Zielort. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist.

Transportieren von Personen (Land): „Transportieren von Personen (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Personen auf dem Land. Die taktische Teileinheit hat die Aufgabe mit den ihr zur Verfügung stehenden Fahrzeugen Personen der eigenen oder anderer Teileinheiten zu transportieren. Der Transport von Dritten ist unter Beachtung der gültigen Regelungen mit eingeschlossen.

Notunterbringung: „Notunterbringung“ bedeutet die behelfsmäßige Unterbringung, Ordnung, Betreuung und Verpflegung von Einsatzkräften (in der Größenordnung von zwei taktischen Teileinheiten und einer kleinen Führungseinheit) und Betroffenen in der Nähe des Einsatzgebiets. Alle damit unmittelbar zusammenhängenden Aufgaben werden hier ebenfalls mit subsummiert.

Notversorgung: „Notversorgung“ bedeutet eine erste Notversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen mit den erforderlichen Unterkünften, Verbrauchsmitteln / Betriebsstoffen und die damit zusammenhängenden Aufgaben. Aufgabe 89 Beleuchten (mittel): „Beleuchten (mittel)“ bedeutet das Ausleuchten von Flächen und Strecken. Hierbei sind Flächen von ca. 150 m² oder Strecken von ca. 50 m mit mindestens 20 bis 60 Lux pro Leuchtmittel zu überbrücken, um größere Einsatzstellen zu beleuchten. Die Beleuchtung ist modular aufbaubar, Kernelement ist eine Listmastanlage.

Durchführung von technischer Hilfe: „Durchführung von technischer Hilfe“ bedeutet die Unterstützung anderer Teileinheiten des THW. Die Unterstützung geht hier über die gegenseitige Ergänzung nach dem modularen System des THW hinaus.

Transportieren von Gütern (Wasser) leicht: „Transportieren von Gütern (Wasser) leicht“ bedeutet den Transport von Gütern auf dem Wasser bis ca. 500 kg. Die leichte Transportkomponente Wasser hat eine Tragfähigkeit von 1 t und verfügt über keinen Motor. Daher ist die restliche Gewichtsreserve für das notwendige Bedienpersonal sowie Ausrüstung zur Ladungssicherung auf dem Wasserfahrzeug vorgesehen.

Transportieren von Personen (Wasser) leicht: „Transportieren von Personen (Wasser) leicht“ bedeutet den Transport von Personengruppen (bis ca. 10 Personen inkl. Betriebspersonal) auf dem Wasser. Die leichte Transportkomponente Wasser hat eine Tragfähigkeit von 1 t und verfügt über keinen Motor.

Transport von Containern: „Transport von Containern“ bedeutet, dass die Teileinheit aufgrund ihres Fahrzeuges oder ihres Anhängers dazu in der Lage ist 10-Fuß oder 20-Fuß ISO-Norm-Container in der Standardhöhe oder andere Transportvorrichtungen mit diesen Aufnahmemaßen zu transportieren. In Abhängigkeit ihrer weiteren Fähigkeiten kann die Teileinheit die Container oder die anderen Transportvorrichtungen eigenständig auf- und abladen beziehungsweise be- und entladen.

Fahrzeuge:

Der MzKW ist ein universell einsetzbarer, geländegängiger 3,5 to LKW mit Ladebordwand. Die Ausstattung der FGr N ist auf Rollcontainern verlastet und kann so individuell, je nach Einsatzanforderung zusammengestellt werden. Mit dieser können alle Fachgruppen des THW mit Material und Personal unterstützen.

Mehr über die Ausstattung der Notversorgung und Notinstandsetzung gibt es links im Menü.